Abwendungsvereinbarung

Ihnen droht die Sperrung Ihres Zählers?

Hier erfahren Sie, was Sie tun können, um die Sperrung abzuwenden.

Gemäß § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kunden spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 StromGVV/GasGVV den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß §§ 2 Abs. 3 StromGVV / GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Hinweis: Die abgebildete Muster-Abwendungsvereinbarung ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall. Es dient nur zur Ansicht und kann nicht ausgefüllt eingereicht werden.

Kundendaten
Verbrauchsstelle
Details zum Ratenvertrag
Aktuelle Zählerstände

Angabe zwingend erforderlich, wenn der aktuelle Rückstand aus nicht gezahlten Abschlägen besteht.

Bemerkungen
Datenschutz

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie Informationen gemäß Art. 13 DSGVO über den Datenschutz im Zusammenhang mit diesem Formular.

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Ökostrom RE Siegel

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Der EVI ÖKOSTROM wird aus erneuerbaren Energien, wie z. B. Wasser-, Wind- oder Sonnenkraft gewonnen und ist gemäß den Richtlinien des TÜV Nord zertifiziert.

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Die Herkunftszertifikate für unseren Ökostrom erfüllen die Prüfkriterien gemäß den Richtlinien des TÜV Nord.

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Top Lokalversorger steht für Qualität, Transparenz und Nachhaltigkeit. Jedes Jahr zeichnet das Energieverbraucherportal Versorger mit dem TOP-Lokalversorger-Siegel aus.

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