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Sonderabkommen
Unser Basisprodukt für Sie
Das Sonderabkommen im Überblick
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Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden im Sinne des §3 Nr. 22 EnWG
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lohnt ab ca. 9.800 kWh Jahresverbrauch
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für Heizen, Kochen und Warmwasser
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die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Wochen
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gesetzliche Kündigungsfrist
Interessiert? Nehmen Sie doch gleich Kontakt zu uns auf.
Telefon 05121 508-333 oder per E-Mail
Preise (gültig ab 01.10.2012)
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Preis* |
Grundpreis* |
|---|---|
|
6,12 |
siehe Tabelle |
*Alle genannten Preise sind Bruttopreise inkl. der derzeit gültigen Umsatzsteuer. Der Arbeitspreis enthält die gesetzlichen Steuerbelastungen auf Erdgas in Höhe von zur Zeit 0,55 Cent/kWh (brutto 0,65 Cent/kWh).
Der Jahresgrundpreis für das Sonderabkommen
Der Jahresgrundpreis hängt von der Nennleistung (Wärmeleistung des Heizgeräts) Ihrer Heizung ab. Je nach Nennleistung gelten folgende Jahresgrundpreise:
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Nennleistung in kW |
Grundpreis* EUR/Jahr |
|---|---|
|
bis 19 KW |
197,14 |
|
20-35 KW |
244,59 |
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36-53 KW |
365,07 |
|
54-70 KW |
474,58 |
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71-88 KW |
595,05 |
|
89-117 KW |
766,63 |
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118-146 KW |
949,17 |
|
147-175 KW |
1.117,09 |
Hinweis lt. § 107 Energiesteuer-Durchführungsverordnung
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.