Rechnung und Zahlungen
Zahlungen: Abschlag & Rechnung
Aus aktuellem Anlass:
Wir empfehlen Ihnen, passen Sie Ihren derzeitigen Abschlag an. Alle Infos dazu finden Sie hier!
Zum Vertragsbeginn werden die monatlich anfallenden Kosten für die genutzten Energiearten und Wasser mit Abwasser ermittelt. Die sich daraus ergebenen monatlichen Abschlagsforderungen werden Ihnen mit Höhe und Fälligkeit in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Dazu der Termin der jährlichen Rechnungserstellung. In der Rechnung werden die zukünftigen Abschlagsforderungen ausgewiesen, die sich auf Grundlage Ihres Vertrages und des Verbrauchs ergeben.
Zur Begleichung der Energie- und Wasserkosten bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten:
per SEPA-Lastschriftmandat:
Sie erteilen uns ein SEPA-Lastschriftmandat und wir kümmern uns um die monatliche Abbuchung und überweisen Ihnen Rechnungsguthaben bequem auf Ihr Konto zurück.
per Dauerauftrag oder Überweisung:
Sie überweisen die Abschläge und Rechnungsbeträge unter der Angabe der Kunden- und Objektnummer zur Fälligkeit auf eines unserer Konten:
- Sparkasse Hildesheim Goslar Peine
BIC NOLADE21HIK
IBAN DE 24 2595 0130 0000 0442 00 - Volksbank eG Hildesheim-Lehrte-Pattensen
BIC GENODEF1PAT
IBAN DE35 2519 3331 4000 4066 00 - Deutsche Bank Hildesheim
BIC DEUTDE2H259
IBAN DE63 2597 0074 0020 5013 02
per Barzahlung in unseren Kundencentern:
Ihre Kundenberater in unseren Kundencentren nehmen Barzahlungen entgegen. Wir weisen darauf hin, dass wir zum 01.08.2021 pro Zahlungsvorgang Kosten in Höhe von 5,00 Euro berechnen. Bitte bringen Sie bei Ihrem Besuch immer Ihre Kundennummer mit.
Die Bezahlung mit EC-Karte ist im Kundencenter im Almstor in Hildesheim möglich.
Zahlungsrückstände - Was nun?
Wir beliefern unsere Kundinnen und Kunden gern und zuverlässig Tag für Tag, 24 Stunden lang, mit Energie und Wasser. Sie können darauf vertrauen, dass wir dafür sorgen.
Bezahlen Sie Rechnungen und Abschläge unbedingt pünktlich.
Warten Sie nicht auf eine Mahnung, wenn Sie feststellen, dass Sie eine Rechnung oder den Abschlag nicht pünktlich zahlen können. Nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf, wenn Zahlungsschwierigkeiten drohen. Rufen Sie uns an! Gemeinsam suchen wir nach geeigneten Lösungen.
Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie nutzen Sie bitte das Telefon. Sie schützen so sich und uns.
Sperrankündigung – Sie haben nur noch acht Tage Zeit!
Sobald Sie eine Sperrankündigung erhalten haben, droht Ihnen die Einstellung der Strom-, Gas-, Wasser- oder Wärmeversorgung nach Ablauf von acht Tagen. Lassen Sie es nicht zu einer Sperrung kommen. Ersparen Sie sich Ärger und weitere Kosten! Kümmern Sie sich rechtzeitig.
Überweisen Sie den Gesamtbetrag unserer Forderung innerhalb von acht Tagen. Es gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Bankkonto.
Ist es Ihnen nicht möglich, den Gesamtbetrag innerhalb der Frist zu zahlen, können Sie mit uns eine Abwendungsvereinbarung in Form einer zinslosen Ratenvereinbarung über maximal 6 Monate treffen. Hier gelangen Sie direkt zum Antragsformular.
Nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf, wenn Sie den gesamten Betrag nicht innerhalb der Frist bezahlen können.
Ihr Zähler ist gesperrt?
Ist Ihr Zähler gesperrt oder ausgebaut, entstehen für die Wiederaufnahme der Belieferung mindestens diese Kosten:
- Strom: 151,26 €
- Gas: 194,59 €
- Wasser: 157,90 €
- Wärme: 206,96 €
Diese genannten Bruttobeträge enthalten die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (zurzeit 19%), Stand 01.08.2023
Ist Ihr Zähler ausgebaut worden, muss in jedem Fall ein von Ihnen beauftragter Installateur die Anlage prüfen. Vorher kann kein neuer Zähler eingebaut werden.
Wenn sämtliche Forderungen, auch für ehemalige Wohnungen und alle Kosten ausgeglichen sind, steht der Wiederbelieferung mit Strom, Gas, Wasser oder Wärme nichts mehr im Weg.
Wenn Sie überwiesen bzw. bezahlt haben
Informieren Sie uns per E-Mail unter inkasso@evi-hildesheim.de sobald der überwiesene Betrag von Ihrem Bankkonto abgebucht ist.
Schicken Sie uns ein Foto des Kontoauszuges, auf dem die Abbuchung erkennbar ist, oder, wenn Sie die Überweisung online ausgeführt haben, ein Foto des Überweisungsauftrags mit TAN als Nachweis für Ihre Zahlung.
Ganz wichtig: Teilen Sie uns per E-Mail auch Ihre Telefonnummer mit.
Anstellung bzw. Entsperrung nur mit Termin möglich
Wenn Ihre Zahlung bei uns gebucht ist, wir Ihre E-Mail-Benachrichtigung und den Zahlungsnachweis erhalten haben, rufen wir Sie innerhalb von 24 Stunden an, um einen Anstell-Termin zu vereinbaren.
Für die Anstellung müssen Sie zuhause sein.
Unsere Bankverbindung
- IBAN: DE 24 2595 0130 0000 044200
Sparkasse Hildesheim Goslar Peine
Bitte geben Sie Kunden- und Objektnummer an, damit wir die Zahlung zuordnen können.
Unsere Telefonnummer
- +49 (0) 5121 508 -333
Mo – Fr. :08:00 – 18:00 Uhr
Sa.: 09:00 – 16:00 Uhr
Beziehen Sie Arbeitslosengeld?
Wir empfehlen Ihnen die Beratung durch das Jobcenter Hildesheim.
Weitere Beratungsangebote bei Energie-Zahlungsrückständen haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Bitte beachten Sie diese Information in der Übersetzung
Ratenzahlungsanfrage
Gerne bieten wir Ihnen an, den Rechnungsbetrag innerhalb von drei Monaten auszugleichen. Sollte Ihr Energieverbrauch in der Rechnung geschätzt sein (Ablesebemerkung „H“), geben Sie uns bitte im Formular aktuelle Zählerstände an, damit wir den Rechnungsbetrag noch einmal prüfen können. Sobald wir Ihre Anfrage erhalten und geprüft haben, senden wir Ihnen den Ratenvertrag zu.
Abwendungsvereinbarung
Gemäß § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kunden spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 StromGVV/GasGVV den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Sobald wir Ihre Anfrage erhalten und geprüft haben, senden wir Ihnen den Ratenvertrag zu.