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Der EVI-Tipp: Schützen Sie Ihre Wasserrohre

Die Außentemperaturen sprechen eine eindeutige Sprache: Wir befinden uns mitten im Winter. Die Temperaturen fallen jetzt nicht nur in der Nacht unter die Null-Grad-Marke und dabei gefriert neben dem gesammelten Regenwasser in den Wassertonnen, auch das stehende Wasser in schlecht isolierten Wasserrohren. Das kann zu einem Wasserrohrbruch und zu schweren Schäden in der Folge führen, die vor allem teuer werden.
Wir verraten Ihnen hier einige Tipps und Vorsichtsmaßnahmen, mit denen Sie Ihre Wasserrohe für die kalte Jahreszeit ideal schützen können. "So bleibt Ihnen hoffentlich eine böse Überraschung erspart", sagt Robert Weißenborn, Trinkwassermeister der EVI Energieversorgung Hildesheim. Besonders häufig treten Frostschäden übrigens in kalten Kellerräumen oder nicht genutzten Wohngebäuden auf.
Unsere Checkliste gegen Frostschäden:
- Bei undichten Fenstern oder Außentüren bessern sie bitte die Isolierung aus, damit keine kalte Zugluft auf die Rohre wirkt.
- Heizen sie auch die Räume mit wasserführenden Rohren, die sie selten oder gar nicht nutzen auf eine Mindesttemperatur von vier Grad Celsius auf.
- Dämmen sie als Hausbesitzer unbeheizte Dachböden oder Kellerräume.
- Herrschen über einen längeren Zeitraum deutliche Minusgrade unter -10 Grad Celsius an, beheizt sie diese Räume zusätzlich mit einer Standheizung.
- Drehen Sie die Wasserzufuhr für den Gartenwasserhahn über das Absperrventil zu und lassen sie verbliebene Wasserreste auf jeden Fall vollständig aus der Leitung laufen.
- Isolieren Sie die Wasserzähler und Gebäudeabsperrventile, die sich in frostgefährdeten Bereichen befinden mit einer geeigneten Isolierung.
- Dazu eignen sich beispielsweise Holzwolle oder Stroh.
- Dämmen Sie auch freiliegende Wasserrohre mit entsprechendem Isoliermaterial.
- Halten Sie das Kellerfenster geschlossen, so bleibt die Wärme im Haus und sie schützen so Ihre Rohre.
Gut zu wissen
Gemäß § 18 Abs. 3 der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ hat bei Beschädigung des Wasserzählers, auch bei Frostschäden, der Hauseigentümer die Kosten für die Instandsetzung beziehungsweise die Erneuerung zu tragen.