
Feststellung des Grundversorgers gem. § 36 Abs. 2 EnWG
(vom 13.07.2018) Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG wurde vom Netzbetreiber zum 1. Juli 2018 die Feststellung des Grundversorgers vorgenommen. Entsprechend § 36 Abs. 2 EnWG ist Grundversorger das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die Feststellung hat ergeben, dass die EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG (Marktrolle Lieferant) für die nächsten drei Kalenderjahre (01.01.2019 – 31.12.2021) weiterhin Grundversorger für Strom und Gas im Netzgebiet Hildesheim ist.