
Neue ergänzende Bedingungen für Hausanschlüsse
(vom 01.09.2014) Ab 01.09.2014 gelten bei der EVI Energieversorgung Hildesheim geänderte ergänzende Bedingungen für Strom- und Gashausanschlüsse.
Die EVI Energieversorgung Hildesheim gibt gemäß § 4 Abs. 3 NAV bekannt, dass die Ergänzenden Bedingungen zur NAV sowie die Anlage 1 (Preisblatt) zu den Ergänzenden Bedingungen umfänglich überarbeitet wurden. Weiterhin gibt die EVI gemäß § 4 Abs. 3 NDAV bekannt, dass die Ergänzenden Bedingungen zur NDAV und die Anlage 1 (Preisblatt) zu den Ergänzenden Bedingungen ebenfalls geändert wurden. Alle Änderungen gelten ab dem 01.09.2014. Die genannten Bedingungen finden Sie unter folgendem Link.
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