
Netzentgelte Strom
nach § 27 Abs. 1 StromNEV
Vorläufiges Preisblatt
Die EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG hat vorläufige Netzentgelte ermittelt, die ab 01.01.2020 voraussichtlich gültig sind (Stand: 14.10.2019).
Bei diesem Preisblatt handelt es sich um eine Veröffentlichung der Höhe der Entgelte, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr (2020) geltenden Erlösobergrenze ergeben wird (§ 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG). Wir behalten uns vor, abweichende verbindliche Netzentgelte zum 01.01.2020 nach den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Regelungen zu veröffentlichen. Ebenfalls behalten wir uns vor, die zum 15.10.2019 veröffentlichten Netzentgelte auch nach Vorliegen der vollständigen Datengrundlage unverändert beizubehalten und als die ab 01.01.2020 verbindlichen Entgelte zu veröffentlichen. Etwaige Differenzbeträge werden in diesem Falle über das Regulierungskonto verrechnet.
Weitere Informationen zu den Umlagen und den Letztverbraucherkategorien finden sie auf der gemeinsamen Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber www.netztransparenz.de.