EVI
Service!
FAQ's zum Kundenservice
Hier beantworten wir Ihnen wichtige und dringende Fragen rund um unseren Kundenservice. Sollten Sie keine passende Antwort zu Ihrem Anliegen finden, dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Sie treffen unsere Kundenberater in unseren Kundencentern von montags bis samstags persönlich.
Telefonisch erreichen Sie uns unter +49 (0) 5121 508 - 333
FAQ's zum Thema Anpassung der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer zum 01.07.2020
Muss ich als Kundin oder Kunde selber irgendetwas tun?
Nein, wir kümmern uns um alles. Die Mehrwertsteuersenkung wird von uns vollständig weitergegeben und in Ihrer Jahresabschlussrechnung berücksichtigt. Sie profitieren also in jedem Fall von der Ersparnis und müssen nicht aktiv werden. Über unseren Online-Service haben Sie zudem jederzeit die Möglichkeit, sich Ihre Rechnungen, Verbräuche und Vertragsbedingungen genau anzuschauen.
Wird die EVI die Mehrwertsteuersenkung an die Kundinnen und Kunden weitergeben?
Ja, die EVI wird die Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent beim Trinkwasser an alle Privatkundinnen und -kunden weitergeben. Um den technischen und administrativen Aufwand für uns im Rahmen zu halten, werden wir die Senkung bei Ihrer Jahresabschlussrechnung berücksichtigen. Das bedeutet, dass zum Ende Ihres individuellen Jahresabschlusses eine eventuelle Nachzahlung geringer oder eine eventuelle Gutschrift höher ausfällt.
Erhalte ich die Einsparung erst am Ende des Jahres 2020?
Nein, Sie erhalten die Weitergabe mit der Jahresabschlussabrechnung für Ihren individuellen Vertrag, da wir keine Anpassung der monatlichen Abschläge für den Zeitraum vornehmen werden. Die Rechnungserstellung steht in Abhängigkeit von der Ablesung des Netzbetreibers bzw. der Ermittlung des Zählerstandes und somit rollierend im Jahr. Am besten schauen Sie dazu in Ihre Vertragsunterlagen. In Ihrer Auftragsbestätigung steht immer, in welchem Monat der Kunde jeweils seine Rechnung erhält. Details zu Ihrem Vertrag finden Sie auch im EVI Online-Service.
Wie viel kann ich dadurch sparen?
Das hängt natürlich immer von Ihrem individuellen Verbrauch ab. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) nennt bei einem durchschnittlichen Haushaltsverbrauch von 3.500 kWh Strom im Jahr eine monatliche Einsparung von etwas über 2 Euro. Bei einem Verbrauch von 120 Kubikmeter Wasser pro Jahr liegt die monatliche Ersparnis bei rund 0,40 Euro. Übrigens: Auf unserer Internetseite finden Sie im Bereich Wasser- & Energiespartipps zahlreiche Tipps und Hinweise, wie Sie Ihren Verbrauch senken können.
Ändern sich jetzt alle Preise für die Energie/Wasser-Lieferung?
Die Nettopreise (ohne Mehrwertsteuer) bleiben vorerst gleich. Wir werden jedoch unsere Bruttopreise (mit Mehrwertsteuer), also das was Sie als Kundin oder Kunde zahlen, in unseren Preisblättern mit einem Hinweis versehen, dass für den Zeitraum vom 01.07. bis 31.12. 2020 ein verminderter Mehrwertsteuersatz gilt.
Sollte ich nun meinen Abschlag anpassen?
Eine Änderung Ihres Abschlages ist natürlich jederzeit möglich. Besonders einfach geht das übrigens über unseren Online-Service. Wir empfehlen es Ihnen an dieser Stelle jedoch nicht, da es sich um eine befristete Maßnahme handelt, das Ganze für Sie ganz komfortabel zum Ende Ihres individuellen Jahresabschlusses von uns an Sie weitergegeben wird und auch um auf unserer Seite den administrativen Aufwand überschaubar zu halten. In keinem Fall geht Ihnen Geld verloren, da die endgültige Verrechnung immer mit der Endrechnung erfolgt.
Sollte ich nun meine Zähler ablesen?
Eine konkrete Ablesung ist natürlich immer die sicherste Methode, den genauen Zählerstand zu erfassen. Allerdings ist es oft nicht möglich, zu einem bestimmten Zeitpunkt den Zähler abzulesen. In diesem Fall wird der Verbrauch auf Basis der vorliegenden abgelesenen oder geschätzten Werte dem zu berücksichtigenden Zeitraums zugeordnet. Ihre Zählerstände können Sie übrigens ganz einfach über unser Zählerstandsportal an uns übermitteln.
Spielt es eine Rolle für welches Produkt ich bei der EVI einen Vertrag abgeschlossen habe?
Nein, die Mehrwertsteuersenkung wird an alle Kundinnen und Kunden vollständig über die Sparten Gas, Trinkwasser und Strom weitergegeben, unabhängig von ihrem Vertrag bzw. Ihrem gewählten Produkt.
Fragen und Antworten rund um unseren Onlineservice Meine EVI
Ich habe mein Passwort für „Meine EVI“ vergessen. Was ist zu tun?
Sollten Sie Ihr Passwort für unseren Online-Service „Meine EVI“ vergessen haben, dann geben Sie bitte im Login-Bereich Ihre registrierte E-Mail-Adresse ein und klicken anschließen auf „Passwort vergessen“. Sie erhalten daraufhin per E-Mail einen Link zum ändern Ihres Passwortes.
Wie ändere ich online meine Kundendaten? Wie registriere ich mich für „Meine EVI“?
Ihre Kundendaten können Sie bei der EVI ganz einfach online auf der Internetseite www.evi-hildesheim.de in unserem Online-Service "Meine EVI" ändern oder anpassen. Wie das geht, zeigen wir Ihnen kurz und knapp in diesem Film (Link zum Film)
Ich möchte meine Rechnung von der EVI zukünftig per E-Mail erhalten. Was ist zu tun?
Stellen Sie über unseren Online-Service „Meine EVI“ ganz einfach auf die umweltfreundliche EVI Online-Rechnung um. Klicken Sie auf „Einstellung zur Online-Rechnung ändern“ und bestätigen Sie anschließend Ihre Zustimmung.
Was sind die Vorteile von „Meine EVI“?
- Unser Online-Service „Meine EVI“ ist immer für Sie da! (24/7)
- Ändern Sie Ihre persönlichen Daten online, wann und wo Sie wollen.
- Passen Sie Ihre Abschläge an!
- Sehen Sie Vertragsdaten ein.
- Nutzen Sie die EVI Online-Rechnung!
- Sehen Sie die Verbräuche auf einen Blick und zum zeitlichen Verlauf!
- Erfassen Sie Ihre Zählerstände online!
- Ändern Sie Ihre Bankverbindung!
- Teilen Sie uns Ihren Auszug bequem online mit!
Ich möchte noch eine weitere Kundennummer in „Meine EVI“ hinzufügen. Was ist zu tun?
Sie sind bereits unter „Meine EVI“ mit einer Kundennummer registriert und möchten eine weitere Kundennummer hinzufügen? Kein Problem! Melden Sie sich im Login Bereich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort an. Klicken Sie auf „Kundendaten“ und scrollen Sie ganz nach unten. Unter „Kundenverwaltung“ fügen Sie ganz bequem weitere Kundennummern hinzu.
Ich habe einen Link zur Bestätigung meiner Anmeldung bzw. meiner Passwortänderung von „Meine EVI“ per E-Mail erhalten. Allerdings werde ich nicht an die gewünschte Stelle weitergeleitet. Woran liegt das?
Es kann sein, dass Ihr Internet-Browser versehentlich die gewünschten Zugriffe blockiert. Versuchen Sie es in diesem Fall bitte mal mit einem anderen Internet Browser wie Mozilla Firefox oder dem Internet Explorer.
Alternativ akzeptieren Sie Cookies von Drittanbietern. Zusätzlich kann es hilfreich sein den Browser Cache in den Einstellungen Ihres Browser zu leeren.
Fragen und Antworten rund um das Thema Bankdaten
Ich habe meine Bank gewechselt. Was muss ich nun tun?
Bitte teilen Sie uns das Änderungsdatum und Ihre neuen Bankdaten, wie IBAN und BIC, rechtzeitig mit. Der Kontoinhaber sind nicht Sie? Dann benötigen wir den Vor- und Zunamen, sowie die Unterschrift vom Kontoinhaber. Bitte notieren Sie Ihre Kundennummer auf Ihrer Mitteilung. Nutzen Sie (bereits) Meine EVI? Dann können Sie die Änderungen auch bequem online vornehmen.
Die Abbuchung von meinem Konto hat nicht geklappt. Was muss ich nun tun?
Sie erhalten von uns eine schriftliche Information, dass eine Rücklast eingetreten ist. Aufgrund der SEPA-Fristen dürfen wir eine erneute Abbuchung leider nicht vornehmen, so dass Sie bitte den ausstehenden Betrag (ggf. mit den angefallenen Bankgebühren) mit Angabe der Kunden- und Objektnummer an uns überweisen. Die zukünftigen Abbuchungen nehmen wir wie gewohnt vor.
Kam es bereits öfters zu Rücklasten, beenden wir das SEPA Lastschrift Mandat und bitten Sie, zukünftig den Forderungsausgleich durch Überweisungen vorzunehmen. Dies teilen wir Ihnen immer schriftlich mit.
Welchen Fälligkeitstermin haben die Abschlagsforderungen? Kann die Fälligkeit verändert werden?
Die jeweiligen Abschlagstermine teilen wir Ihnen in der Auftragsbestätigung mit. Die Fälligkeit der Abschläge ist immer der 10te des Monats. Mit jeder Rechnung erhalten Sie die Information über die bevorstehenden Abschläge, in der Regel sind es immer 11 Monate.
Eine Anpassung des Fälligkeitstermins ist derzeit nicht gegeben; daher überweisen viele unserer Kunden bereits zum ersten des Monats den Abschlagsbetrag mittels Dauerauftrag.
Mein Rechnungsguthaben soll mit den zukünftigen Abschlagszahlungen verrechnet werden. Erfolgt dies automatisch?
Liegt uns ein SEPA Lastschrift Mandat vor oder haben wir Ihre Bankdaten bereits für Guthabenauszahlungen gespeichert? Dann erhalten Sie das Rechnungsguthaben binnen 14 Tagen automatisch überweisen. Wünschen Sie eine Verrechnung mit den zukünftigen Abschlägen, informieren Sie uns bitte kurz.
Welche Angaben muss ich bei Überweisungen tätigen?
Bitte geben Sie zur korrekten Buchung Ihrer Zahlungen immer die Kunden- und Objektnummer(n) an.
Fragen und Antworten rund um das Thema Abschlag
Welchen Fälligkeitstermin haben die Abschlagsforderungen? Kann die Fälligkeit verändert werden?
Die jeweiligen Abschlagstermine teilen wir Ihnen in der Auftragsbestätigung mit. Die Fälligkeit der Abschläge ist immer der 10te des Monats. Mit jeder Rechnung erhalten Sie die Information über die bevorstehenden Abschläge, in der Regel sind es immer 11 Monate.
Eine Anpassung des Fälligkeitstermins ist derzeit nicht gegeben; daher überweisen viele unserer Kunden bereits zum ersten des Monats den Abschlagsbetrag mittels Dauerauftrag.
Mein Verbrauch wird sich ändern. Was muss ich nun tun?
Änderungen in der Verbrauchsstelle oder in Ihrer Lebenssituation wirken sich auf die Höhe der Abschläge aus? Dann teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig mit oder lassen Sie sich von uns beraten! Nutzen Sie (bereits) Meine EVI? Dann können Sie die Abschlagsänderungen bequem online vornehmen.
Wie kann ich den Ausgleich der Abschläge vornehmen?
Folgende Zahlungsmöglichkeiten bieten wir Ihnen an:
- per Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (wir kümmern uns um die regelmäßigen Abbuchungen)
- per Überweisung auf eines unserer Konten unter Angabe der Kunden- und Objektnummer – entweder als Einzelaufträge oder mittels Dauerauftrag
- per Barzahlung in unseren Kundencenter Römerring, im Kundencenter Almstor und Kundencenter Bad Salzdetfurth; bitte bringen Sie immer Ihre Kundennummer mit
- per EC-Zahlung in unserem Kundencenter Römerring; bitte bringen Sie immer Ihre Kundennummer mit!
Fragen und Antworten rund um das Thema Rechnungsadresse und Name
Erst einmal gratulieren wir Ihnen zur Heirat. Die Urkunde müssen sie nicht vorlegen. Die Information über die Namensänderung teilen Sie uns bitte schnellstmöglich mit. Änderungen können Sie bequem online selbst vornehmen. Nutzen Sie hierzu unseren EVI Online-Service Meine EVI. Oder per E-Mail an kundenservice@evi-hildesheim.de, telefonisch unter 05121 508-333 oder persönlich in unseren Kundencentern.
Fragen und Antworten rund um den Umzug
Welche Kündigungsfrist habe ich bei der EVI, wenn ich aus meiner Wohnung / Haus ausziehe?
Wenn Sie den Liefervertrag aufgrund eines Auszugs kündigen, beträgt die Frist 14 Tage. Die Mitteilung über Ihren Auszug kann telefonisch, persönlich oder schriftlich erfolgen. Bitte stimmen Sie das Datum mit dem Eigentümer / der Verwalter der Verbrauchsstelle ab.
Noch ein Tipp für Sie: Erstellen Sie bei einer Wohnungsübergabe immer ein Übergabeprotokoll und halten darin unter anderem die Zählernummer und den Zählerstand beim Ein- bzw. Auszug gemeinsam mit dem Eigentümer / Verwalter fest.
Wann soll ich meinen Umzug melden?
Die Meldung über den Ein.- bzw. Auszug muss spätestens binnen vier Wochen erfolgen.
Ich bin neu eingezogen und möchte mich anmelden. Welche Angaben werden benötigt?
Für Ihre Anmeldung benötigen Sie:
- Ihre persönlichen Daten
- den Namen des Vormieters falls bekannt
- die Zählernummer von Ihrer neuen Wohnung
- den Zählerstand zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe
Unser Tipp: Nutzen Sie unseren Tarifrechner und wählen Sie gleich online den passenden Tarif für Ihre neue Wohnung aus. Somit sparen Sie Zeit zum Auspacken und richtig ankommen in Ihrem neuen Heim.
Was kann ich tun, wenn ich die Zählerstände beim Umzug noch nicht habe?
Ihnen liegen die Zählerstände noch nicht vor, haben keinen Zugang zum Zähler oder benötigen Unterstützung bei der Ablesung? Dann sprechen Sie uns bitte persönlich an. Wir finden dann gemeinsam eine Lösung!
Kann ich auch außerhalb von Hildesheim mit Strom und Gas beliefert werden?
Die EVI Energieversorgung Hildesheim beliefert auch außerhalb der Stadt Hildesheim viele Kunden mit Strom- und Gas. Prüfen Sie anhand unseres Tarifrechners bereits online, ob eine Belieferung in Ihrem Wohnort möglich ist? Sollte dies bisher nicht möglich sein, sprechen Sie uns bitte unbedingt an!
Kann ich meinen Strom- oder Gasliefervertrag mit in die neue Wohnung mitnehmen?
Ob Sie Ihren Liefervertrag mit in die neue Wohnung mitnehmen können, ist abhängig von dem jeweiligen Tarif, mit dem Sie beliefert werden. Sprechen Sie uns bitte hierzu einfach an!
Fragen und Antworten rund um die Rechnung & den Zahlungsverkehr
Was bedeuten die einzelnen Preisbestandteile in den Rechnungen?
Arbeitspreis: Das Entgelt für die verbrauchte Strom- oder Gasmenge. Der Arbeitspreis gibt an, wie viel jede verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Strom oder Gas kostet.
Grundpreis: Der Grundpreis ist der verbrauchsunabhängige Teil der Strom- oder Gasrechnung, der auch dann fällig wird, wenn keine Energie verbraucht wurde.
Stromsteuer: Eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
Konzessionsabgabe: Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz): Fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
KWK-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz): Fördert die ressourcenschonende Erzeugung von Strom und Wärme.
§ 19 Absatz 2 StromNEV-Umlage: Finanziert die Entlastung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten.
Offshore Haftungsumlage: Sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab.
Umlage Abschaltbare Lasten: Dient auf Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen.
Netzentgelte: Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen.
Energiesteuer: Eine durch das Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Erdgasverbrauch.
Wie berechne ich meine Stromkosten?
Stromverbrauch * Arbeitspreis pro kWh + Grundpreis pro Jahr = Jahresverbrauchspreis
Was ist der Brennwert, der bei meiner Gasrechnung berücksichtigt wird?
Der Brennwert beschreibt die Qualität des Erdgases, das wir Ihnen liefern. Je höher der Wert, desto mehr Energie enthält das Gas. Da Erdgas ein Naturprodukt ist, unterliegt es Schwankungen im Energiegehalt. Der Brennwert des Abrechnungszeitraums wird jeweils in der Rechnung aufgeführt, kann bei Bedarf auch beim zuständigen Netzbetreiber erfragt werden.
Der Brennwert wird für die Umrechnung von m³ auf kWh benötigt.
Was ist die Zustandszahl (z-Zahl), die bei meiner Gasrechnung berücksichtigt wird?
Die Zustandszahl zeigt die Einflüsse, wie die örtliche Temperatur und den Luftdruck Ihres Zuhauses, die sich auch auf das Erdgasvolumen auswirken.
Die Zustandszahl (z-Zahl) wird für die Umrechnung von m³ auf kWh benötigt.
Wie berechne ich meine Gaskosten? Wie erfolgt die Umrechnung von m³ in kWh?
Der Gasverbrauch wird auf den Rechnungen in verbrauchten Kilowattstunden (KWh) abgerechnet. Der Zähler daheim zeigt den Verbrauch jedoch in Kubikmeter (m³) an. Mit folgender einfacher Formel können Sie den Gasverbrauch bei Bedarf von m³ in kWh umrechnen:
Verbrauch in m³ * Brennwert * Zustandszahl = kWh
Der Brennwert beschreibt die Qualität des Erdgases, das wir Ihnen liefern. Je höher der Wert, desto mehr Energie enthält das Gas. Da Erdgas ein Naturprodukt ist, unterliegt es Schwankungen im Energiegehalt. Der Brennwert des Abrechnungszeitraums wird jeweils in der Rechnung aufgeführt, kann bei Bedarf auch beim zuständigen Netzbetreiber erfragt werden. Die Zustandszahl zeigt die Einflüsse, wie die örtliche Temperatur und den Luftdruck Ihres Zuhauses, die sich auch auf das Erdgasvolumen auswirken.
Tipp: Liegt Ihnen der Brennwert und die z-Zahl nicht vor, kann der Verbrauch in m³ * 10 genommen werden, um einen guten Schätzwert in kWh zu erhalten.
Wann erhalte ich meine Rechnung?
Mit der Auftragsbestätigung teilen wir Ihnen immer das Datum der Rechnungserstellung mit. Das Datum ist abhängig von Ihrem Wohnort und der Mitteilung vom zuständigen Netzbetreiber. Der Netzbetreiber gibt das Datum der jährlichen Mitteilung der Zählerstände vor.
Ich möchte meine Rechnung zu einem anderen Termin erhalten. Was muss ich nun tun?
Wenn Sie die Rechnung zu einem anderen Termin erhalten möchten, registrieren Sie sich bitte in unserem Online-Service "Meine EVI". Hier teilen Sie uns dann mittels Kontaktaufnahme den gewünschten Abrechnungstermin mit. Die Zählerstände zum gewünschten Termin hinterlegen Sie dann bitte immer online binnen fünf Werktage unter „Meine EVI“. Die gelieferten Zählerstände vom Netzbetreiber erhalten Sie dann ebenfalls auf Ihrer Rechnung.
Ich habe eine fehlerhafte Rechnung erhalten? Was muss ich nun tun?
Die Information über die fehlerhafte Rechnung mit Angabe der richtigen Daten teilen Sie uns bitte schnellstmöglich mit. Änderungen können Sie bequem online selbst vornehmen. Nutzen Sie hierzu unseren EVI Online-Service Meine EVI. Oder per E-Mail an kundenservice@evi-hildesheim.de, telefonisch unter 05121 508-333 oder persönlich in unseren Kundencentern.
Ich möchte meine Rechnungsadresse ändern. Was muss ich tun?
Die Information über die gewünschte Adresse teilen Sie uns bitte schnellstmöglich mit. Änderungen können Sie bequem online selbst vornehmen. Nutzen Sie hierzu unseren EVI Online-Service Meine EVI. Oder per E-Mail an kundenservice@evi-hildesheim.de, telefonisch unter 05121 508-333 oder persönlich in unseren Kundencentern.